Wir finden: beides passt prima:
(1) die Rechts- und Sozialform der Genossenschaft
Wir wollen gemeinschaftliche Wohnprojekte fördern. Und Spekulation und Renditestreben einen verlässlichen Riegel vorschieben. So war klar: es kommen nur Rechtsformen infrage, die Eigentum gemeinschaftlich gestalten. Das sind insbesondere Genossenschaften. Oder Projekte im Rahmen des Mietshäuser Syndikats. Es könnte sich aber auch um Vereine oder Stiftungen handeln.
Diese Projekte verbindet, dass es eine Einheit von Bewohner:innen und Eigentümer:innen gibt. Den Menschen, die im Projekt wohnen, gehört also auch das Haus – zusammen als Gemeinschaft, vermittelt über eine Genossenschaft oder eine GmbH etc. Damit wird auch klar, dass “klassische” Wohnungseigentümer:innen-Gemeinschaften (WEG) keine gemeinschaftlichen Wohnprojekte in diesem Sinne darstellen. Denn dort gehören Wohneinheiten einzelnen Personen als Privateigentum. Sie sind dann frei verkäuflich, es drohen den Bewohnenden Eigenbedarfskündigungen usw. usf.
Die Präambel – um was es uns geht
Wir haben unserer Satzung die zentralen Anliegen vorangestellt – sie richten sich ebenso nach innen wie nach außen:
- Die Genossenschaft verpflichtet sich sozialen, städtebaulichen und ökologischen Zielen. Dazu gehört die Ausrichtung an Nachhaltigkeit in allen ihren wichtigen Dimensionen sowie der Suffizienz.
- Gegenüber Einzelinteressen haben Merkmale Vorrang, die auf Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und Stabilität, nachbarschaftliches Wohnen, nachhaltige Einbindung in das Wohnquartier abzielen – bei größtmöglichen Freiräumen für selbst- und mitverantwortliches Handeln der Mitglieder.
- Der genossenschaftliche Wohnraum soll dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Verfügung gestellt werden.
- Die Genossenschaft und ihre Akteur*innen verpflichten sich im Umgang und der Kommunikation intern und extern auf die Einhaltung allgemeiner Integritätsregeln. Dies betrifft das persönliche Verhalten ebenso wie geeignete Verfahren und Strukturen, um die Integrität und Würde aller Beteiligten nicht zu verletzen (u.a zwischen dem Mitglied und der Genossenschaft, zwischen Organen, zwischen Mitgliedern und Organen oder Organmitgliedern).
Warum eigene eG statt Dachgenossenschaft?
Was ist besser? Eine eigene Genossenschaft gründen oder sich einer Dachgenossenschaft anschließen? Wir mussten zwischen Autonomie und Aufwand abwägen: die Gründung einer neuen Genossenschaft bietet maximale Autonomie, macht aber auch viel Arbeit. Wer sich einer bestehenden Genossenschaft anschließt, kann einige Aufgaben abgeben, dafür aber nicht mehr alle Entscheidungen eigenständig treffen.
Bei Kooperationen von Wohnprojektgruppen und bestehenden Genossenschaften besteht häufig die falsche Vorstellung, dass die bestehende Genossenschaft den Erwerb oder Neubau finanziert. Meist ist das jedoch nicht der Fall, die Gruppen müssen das Eigenkapital für das Projekt weiterhin selbst aufbringen. Je nach Vereinbarung kann die Dach-Genossenschaft dabei aber helfen oder auch einen Teil übernehmen. Aber auch hier gilt: Wer mehr selbst macht, kann auch mehr entscheiden.
(2) der neue Name
Gar keine so leichte Geburt. Er sollte ausreichend programmatisch sein und was transportieren von unseren Anliegen. Er sollte die Verengung auf den Haustyp Atrium hinter sich lassen. Und nicht schon verbraucht sein. Schließlich wäre ein Name gut, der auch als Internet-Adresse (URL) funktioniert und noch nicht vergeben ist.
Es war ein kreativer Prozess, voller Ideen, voller ganz unterschiedlicher Vorlieben auch. Und ja: wir waren natürlich viel zu sehr unter Zeitdruck – denn grad ist es schon ziemlich herausfordernd: die drei Bewerbungen für 2x Rottenburg und 1x Freiburg stemmen. Die Geno gründen, jede Menge Finanzierungs-, Architektur-, Konzeptüberlegungen, Exkursionen machen, Steuerberatung aufsuchen…
… und so wurde aus „Atriumnet“ neu „WOHNENwagen“ – wir freuen uns über jede Reaktion von Euch darauf.
Unser Kreativkopf Dominik hatte dann auch ganz schnell ein neues Logo als Entwurf, Ulis Tochter spontan Farbvarianten, dann wurden Versionen verglichen…. die Grundidee zumindest stand dann auch ganz schnell.
Wie geht´s weiter?
- Die Genossenschaft muss nun ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Das geht über unseren Geno-Prüfverband – der die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Seriosität der handelnden Personen usw. prüft. Solange sind wir zunächst die „WOHNENwagen eG i.Gr.“, also: „eingetragene Genossenschaft in Gründung“.
- Erst mit der Eintragung werden wir voll handlungsfähig. Deshalb hoffen wir sehr auf einen möglichst schnellen Prozess.
- Aber immerhin: für die Freiburg-Kleineschholz-Bewerbung war der Nachweis gefordert, dass wir ein Gemeinwohl-Akteur sind. Dafür wurde der Gründungsstatus akzeptiert.