Statt eG eine Kommanditgesellschaft gründen?

Steuervorteile nutzen - dennoch Gemeinwohl im Vordergrund?

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„Ohne Gegenleistung in Form einer Verpflichtung zu einer bezahlbaren Mietobergrenze, ist die (…) Sonder-Afa ein Geschenk für Investoren von Dachgeschoss-Wohnungen im Hochpreis-Segment in Berlin-Mitte, aber keine flächendeckende Konjunkturspritze für den bezahlbaren Wohnungsbau. Noch immer fehlt zum Leidwesen der betroffenen Mieter*innen ein schlüssiger Plan, wie die Krise am Wohnungsmarkt gelöst werden soll“, so warnte Mieterbund-Präsident Siebenkotten letzten Herbst.

Dass Wohnbauförderung vor allem auf Bezahlbarkeit und Klimaschutz zielen müsste – das bleibt hier außen vor. Und für die Förderung von Genossenschaften oder endlich ausreichend Mittel für Sozialen Wohnungsbau… ist da weder Restgeld noch Interesse vorhanden.

Jetzt ist diese Steuerabschreibung auch vom Bundesrat beschlossen – Teil des sog. „Wachstumschancengesetzes“. Wohnungspolitisch mit Blick auf Bezahlbarkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Verteilungswirkung ein hochproblematisches Instrument – Profiteure sind vor allem Menschen mit hohem Steuersatz – und das sind in der Regel Gutverdiener. Bauen soll sich für sie wieder lohnen…, der Wohnungsmarkt und die Bezahlbarkeit würden davon sicher auch profitieren, so die wohnungspolitische Argumentation.

Können auch die Guten von der AfA profitieren?

Das Problem aus Gemeinwohlsicht:
(1) Von dieser AfA profitieren nur bspw. Privatpersonen oder Investor*innen in Personengesellschaften.
(2) Wie so oft bei Steueranreizen gilt: wer hat, dem wird gegeben. Denn der Steuervorteil wird umso höher, je höher die individuelle Steuerlast ist. Das trifft also oft die Besserverdienenden und Vermögenden.
(3) Für Gemeinwohlorganisationen wie Genossenschaften oder die Bürger-AG Nestbau in Tübingen besonders ärgerlich: Auf Anteile bei ihnen gibt es die Sonder-AfA nicht. Faktisch werden vor allem renditegetriebene Anleger*innen profitieren.

In einer Rechtsform ist es allerdings möglich, von der Steuer-AfA zu profitieren und sie gleichzeitig systematisch und nachhaltig auf Gemeinwohl zu trimmen: Der Kommanditgesellschaft (KG).  
Ihr großer weiterer Vorteil: Ihre Vertragsbedingungen sind sehr frei gestaltbar. Es lässt sich – nur als wenige Beispiele – etwa Kostenmiete (also ohne Renditeaufschlag) vereinbaren. Oder die Eigenbedarfskündigung ausschließen. Bei einem Verkauf von KG-Teilen kann im vorhinein sinnvoll geregelt werden, ob und wie hoch eine Wertsteigerung beim „Auszahlen“ zum Tragen kommt. Zudem kann mit ihr das Haftungsrisiko sehr gering gehalten werden. 

Wir suchen also potenzielle Kommanditist*innen,

die bereit wären, ein solches Wohnprojekt mitzufinanzieren. In einer Gemeinwohlfinanzierung, die das beste aus beiden Logiken vereint – echte win-win-Konstellation:

  • Einerseits das gute Gewissen und die gute Tat: eine ganz klare Gemeinwohlorientierung: mit lebenslangem Wohnrecht, mit Kostenmiete statt Renditestreben, ohne Angst vor Eigenbedarfskündigungen und mit der Chance auf Wohnraum auch für diejenigen Gruppen, die besonders schlechte Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben.
  • Andererseits bessere finanzielle Konditionen als bei Genossenschaftsanteilen o.ä.: Wenn wir das Projekt tatsächlich als Kommanditgesellschaft realisieren, können auch unter Euch v.a. Menschen mit höherer Steuerlast von der neuen Lindner´schen 5%-Sonderabschreibung profitieren. Ggf. entscheidet sich unsere künftige xxx & Co KG zusätzlich für eine solidarisch-überschaubare Rendite. Und bei einem späteren Verkauf der Anteile wird es selbstverständlich keinesfalls Spekulationsgewinne geben. Bestenfalls kann die KG bspw. über eine solidaritätskompatible Teilhabe an eng begrenzten Wertsteigerung nachdenken.

Aufruf und Wunsch an Euch alle: Wenn Ihr selbst interessiert seid, meldet Euch bitte gern direkt bei uns. Und wir freuen uns sehr, wenn Ihr diese Infos auch bei Freund*innen und Bekannten streut!!